Kosten

Eine Erstattung für die Behandlung durch Heilpraktiker erfolgt nur durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife.

Um die Kostenerstattung zu gewährleisten, erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von heilpraktischen Behandlungen nicht. In diesem Fall ist ein Besuch bei mir eine Privatleistung.
Sie hätten dann die Möglichkeit die Behandlungskosten als „aussergewöhnliche Belastungen“ im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

Falls Sie doch mal einen Termin absagen/verschieben müssen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, voll berechnen muss, da ich diese Zeit für Sie reserviert habe. Bei Absagen von Terminen am Montag muss die Absage spätesten am Freitag erfolgen.

 

 

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu meiner Arbeit haben, stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Telefonat zur Verfügung.

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Kontakt-Seite oder dem AB.